Mit nachfolgender Grafik soll deutlich gemacht werden, dass Betreuung sich aus drei Tätigkeitsbereichen zusammensetzt.
Betreuungs- und pflegebedürftige Menschen benötigen demnach Hilfe und Unterstützung aus den Bereichen haushaltsnahe Tätigkeiten, Tätigkeiten zur Lebensführung sowie Pflegetätigkeiten, welche eine unterschiedliche Gewichtung haben können.
Es wird ebenfalls deutlich, dass die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen keinesfalls als eine geringqualifizierte oder einfache Dienstleistung bezeichnet werden kann, sondern vielmehr als eine Leistung die ein hohes Maß an Verantwortung und Selbständigkeit erfordert.
Definition von Betreuungstätigkeiten
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