Bündnis für Pflege und Betreuung

Der Artikel 1 der Pflege-Charta „Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe“ und die darin enthaltene Forderung nach der freien Wahl des Lebensortes bekräftigt und unterstützt den immer stärker werdenden Wunsch pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen in Deutschland, in der eigenen häuslichen Umgebung versorgt zu werden.

Dies bedeutet, dass häusliche Versorgung und speziell die Betreuung und Pflege im eigenen Zuhause in einer verantwortungsvollen und sicheren Art und Weise organisiert und gewährleistet werden muss. Die Zusammenarbeit von Betreuungs- und Pflegedienstleistern auf der einen und den betreuenden sowie pflegenden Angehörigen auf der anderen Seite muss sinnvoll und zielgerichtet kombiniert werden. Denn nur so kann eine qualitativ hochwertige häusliche Versorgung der betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen erreicht werden.

Aus diesem Grund hat der BEBP (Bundesverband Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte) das „Bündnis für Pflege und Betreuung“ gegründet, ein Bündnis, in dem sich alle an der häuslichen Pflege und Betreuung beteiligten Parteien zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit verpflichten. Die Unterstützer des Bündnisses setzen dabei im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung auf:

  • die Berücksichtigung und Umsetzung der in der Pflege-Charta festgelegten Grundrechte der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen
  • die fachgerechte und zielgerichtete Kombination von Betreuungsdienstleistungen und Pflegedienstleistungen
  • die Verpflichtung auf einen moralischen Wertekanon und Verhaltenskodex
  • die Umsetzung der Qualitätsrichtlinien der ambulanten Fachpflege
  • die Einhaltung der Tätigkeitsrichtlinien der Betreuungskräfte, die die Mitglieder des BEBP festgelegt haben
Schaubild "Häusliche Versorgung"

Das „Bündnis für Pflege und Betreuung – häusliche Pflege und Betreuung gemeinsam gestalten“ stellt im Rahmen der Zusammenarbeit den moralischen Wertekonsens und Verhaltenskodex her. Damit verpflichten sich die Unterstützer des Bündnisses auf:

Ehrlichkeit unter den Mitgliedern sowie gegenüber Kunden und Geschäftspartnern.
Den Ausdruck der gegenseitigen Wertschätzung durch höflichen, anerkennenden und respektvollen Umgang miteinander wie auch mit Kunden und Geschäftspartnern.
Die Förderung des Vertrauens untereinander durch Gerechtigkeit und Gleichbehandlung.
Vertraulichkeit der Information. Alle innerhalb des Verbandes gewonnen Informationen sind von den Mitgliedern absolut vertraulich zu behandeln.


Um die höchstmögliche Qualität in der häuslichen Versorgung zu erreichen, empfehlen die Unterstützer des Bündnisses den hilfe- und pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen folgende, konkrete und zielgerichtete Kombination von Betreuungs- und Pflegedienstleistungen.

Sind entsprechende Betreuungsdienstleister im Rahmen einer häuslichen Versorgung tätig, empfiehlt das „Bündnis für Pflege und Betreuung“ zugelassene ambulante Pflegedienste in folgender Staffelung bei der Grundpflege zu integrieren:

  • bei Vorliegen der Pflegestufe 1: Beauftragung mit mindestens 25% der Sachleistung der Pflegeversicherung (PV)
  • bei Vorliegen der Pflegestufe 2: Beauftragung mit mindestens 50% der Sachleistung der PV
  • bei Vorliegen der Pflegestufe 3: Beauftragung mit mindestens 75% der Sachleistung der PV


Die Unterstützer des Bündnisses empfehlen zudem entsprechende Schulungen der Betreuungskräfte in Anlehnung an die in § 45 SGB XI definierten Angehörigenschulungen.