Ombudsstelle

Dem besonderen Schutz der Kunden von Betreuungs- und Pflegekräften als Mitglieder des BEBP dient eine Vertrauensstelle. Ihre Aufgabe ist die Überprüfung von Betreuungs- und Pflegedienstleistungen, die von Betreuungs- und Pflegekräften erbracht wurden. Dieser Überprüfung unterwirft sich satzungsgemäß jedes BEBP-Mitglied.

Die Vertrauensstelle kann von jedem Kunden eines BEBP-Mitglieds wie auch von jedem BEBP-Mitglied angerufen werden. Ein entsprechender Antrag ist an den Vorstand des BEBP zu richten, der über eine Beauftragung der Vertrauensstelle entscheidet. Ein Verfahren vor der Vertrauensstelle schließt eine andere Bereinigung der zur Prüfung vorgelegten Streitigkeiten nicht aus.