1. Zweck
Der Verein verfolgt den Zweck, im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland den Berufsstand von Betreuungs- und Pflegekräften und die beruflichen, wirtschaftlichen sowie sozialen Interessen seiner Mitglieder zu fördern. Dazu gehören insbesondere
- die Unterrichtung, Beratung und Ausbildung der Mitglieder in allen zur Ausübung des Berufes der Betreuungs- und Pflegekräfte notwendigen Bereiche sowie die Förderung des Ansehens des Berufsstandes der Betreuungs- und Pflegekräfte durch alle hierfür geeigneten Maßnahmen, insbesondere durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit.
- die Mitwirkung bei allen Plänen und Vorarbeiten zur gesetzlichen und sonstigen Verankerung und Absicherung des Berufsstandes von Betreuungs- und Pflegekräften.
- die Unterrichtung und Aufklärung der Vereinsmitglieder über wettbewerbliche Fragen sowie die Bekämpfung von Verstößen gegen den lauteren Wettbewerb.
2. Tätigkeit
Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf wirtschaftliche Zwecke oder auf Gewinnerzielung ausgerichtet.