Bayerisches Fernsehen stützt Positionen des BEBP e.V.

14.10.2010

Der TV-Beitrag „Ausbeutung - Das Geschäft mit der Pflege“, der am 11. Oktober in der Sendung Geld & Leben im Bayerischen Fernsehen ausgestrahlt wurde, hat die vom Bundesverband Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte (BEBP e.V.) aufgedeckten Machenschaften des Entsendeunternehmens Promedica24 eindrucksvoll belegt.

Der Beitrag zeigte erneut, dass eine bezahlbare, legale Rund-um-die-Uhr-Betreuung Pflegebedürftiger im eigenen Zuhause durch entsendete Kräfte nicht möglich ist.

Im Fokus des des TV-Beitrags stand einmal mehr Promedica24, ein polnisches Unternehmen, das Mitarbeiter in deutsche Privathaushalte entsendet, um dort hilfe- oder pflegebedürftige Personen zu betreuen. Die betroffenen Osteuropäerinnen – es handelt sich fast immer um Frauen - werden dabei extrem unterbezahlt und die Familien über die Art der Tätigkeit getäuscht.

Christian Bohl, erster Vorsitzender des BEBP e.V.: „Der Fall beweist erneut, dass die Entsendung nicht als eine legale Lösung für eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung betrachtet werden kann. Der BEBP weist seit langem auf die massiven Probleme in diesem Bereich hin. Die Folgen für die osteuropäischen Betreuungskräfte, wie auch für die Familien sind enorm. Wir fordern die Verantwortlichen auf, sich endlich mit dem Thema Entsendung auseinander zu setzen und den illegalen Machenschaften einen Riegel vor zu schieben.“

Und noch etwas veranschaulichte der TV-Beitrag: Eine bezahlbare, legale Rund-um-die-Uhr-Betreuung Pflegebedürftiger in den eigenen vier Wänden ist mit angestellten Kräften in Deutschland nicht möglich. Entweder handelt es sich bei den Angestellten in diesem Bereich um entsendete Kräfte aus dem Ausland, und hier kann von legalen Arbeitsverhältnissen nicht die Rede sein. Kaum ein Entsendeunternehmen hält sich wirklich an die Regeln, die Unterbezahlung sind eher Regel als Ausnahme. Die zweite Möglichkeit: Eine Angestellte in der Rund-um-die-Uhr-Betreuung wird von der Bundesagentur für Arbeit vermittelt. Diese Lösung ist legal, solange der Arbeitnehmer maximal 38,5 Stunden pro Woche arbeitet, sowie jeden Sonntag und mindestens jeden zweiten Samstag im Monat frei hat. Das Problem dieser Lösung: Will die von der Arbeitsagentur vermittelte Betreuungskraft 1.000 Euro netto pro Monat verdienen, dann bedeutet dies eine Gesamtbelastung des Arbeitgebers – also des Pflegebedürftigen und seiner Familie – von ca. 2.500 Euro pro Monat.

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